FG Schleswig-Holstein, vom 21.02.2001 - Aktenzeichen II 637/97
DRsp Nr. 2001/13285
Hinzurechnung und Kürzung beim Gewerbeertrag
Der Umfang der Kürzung nach § 9 Nr. 4 GewStG ist an die tatsächliche Behandlung der Miet- und Pachtzinsen beim Pächter gebunden mit der Folge, dass die Kürzung nur von der tatsächlich erfolgten Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 GewStG abhängig ist.
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