Hinzurechnung; Veräußerung; Anteil an Personengesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte; Gesonderte Feststellung; Nachversteuerung - Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2007 - Aktenzeichen 7 K 2490/04 F
DRsp Nr. 2007/14990
Hinzurechnung; Veräußerung; Anteil an Personengesellschaft mit ausländischer Betriebsstätte; Gesonderte Feststellung; Nachversteuerung - Zurechnung von Verlusten bei Anteilsverkauf einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist
1. Veräußert ein Steuerpflichtiger seine Anteile an einer inländischen Personengesellschaft, die Inhaberin einer ausländischen Betriebsstätte ist, dürfen im Rahmen des Feststellungsverfahrens gemäß § 180AO keine Feststellungen zu den Voraussetzungen der Nachversteuerungspflicht getroffen werden.2. Im Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 5 Nr. 1AO sind nur - für sämtliche Feststellungsbeteiligte übereinstimmend - Feststellungen zum Vorliegen der Voraussetzungen des § 2aEStG und damit über die Qualifizierung der Verluste als solche im Sinne dieser Vorschrift zu treffen.3. Über die Frage der Hinzurechnung nach § 2a Abs. 4EStG ist auf der Ebene der Einkommensteuerfestsetzung zu entscheiden.