Streitig ist die Hinzurechnung von Pachtzinsen zum Gewerbeertrag.
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, betreibt eine Druckerei. Ihre Druckmaschinen hat sie teilweise von einem eingetragenen Verein, dem K e.V. gepachtet. Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 1999 bis 2001 ging der Beklagte davon aus, dass für 1999 in Höhe von 7.250 DM gemäß §
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