FG München - Urteil vom 20.02.2020
13 K 1151/17
Normen:
GewStG § 8 Nr. 4; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 979

Hinzurechnung von Gehältern (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sozialabgaben), Tantiemen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Geschäftsführer i.R. der Gewerbesteuer

FG München, Urteil vom 20.02.2020 - Aktenzeichen 13 K 1151/17

DRsp Nr. 2020/6240

Hinzurechnung von Gehältern (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sozialabgaben), Tantiemen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Geschäftsführer i.R. der Gewerbesteuer

Stichwort: KGaA - Hinzurechnung von Vergütungen für die Geschäftsführung nach § 8 Nr. 4 GewStG auch dann, wenn die GmbH & Co. KGaA mit dem Geschäftsführer, der Kommanditist der persönlich haftenden GmbH & Co.KG ist, unmittelbar einen Anstellungsvertrag abschließt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 4; KStG § 9 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe

I.

Streitig ist in den Streitjahren 2011 und 2012 die Hinzurechnung von Gehältern (einschl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sozialabgaben), Tantiemen und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für die Geschäftsführer der Klägerin nach § 8 Nr. 4 Gewerbesteuergesetz in der für die Streitjahre geltenden Fassung (GewStG).