1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob von der Klägerin im Jahr 2001 (Streitjahr) gehaltene Genussrechte den Betrag der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung sogenannter Dauerschuldzinsen zum Gewerbeertrag gemäß §
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