Hinzurechnung von Miet- oder Pachtzinsen bei Verpachtungsbetrieben; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Gewerbesteuermessbetrag 1996, 1997, 1998 und 1999
FG München, Beschluss vom 04.04.2003 - Aktenzeichen 6 V 338/03
DRsp Nr. 2003/8477
Hinzurechnung von Miet- oder Pachtzinsen bei Verpachtungsbetrieben; Aussetzung der Vollziehung in Sachen; Gewerbesteuermessbetrag 1996, 1997, 1998 und 1999
Bei Prüfung der Frage, ob ein Teilbetrieb i.S. von § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG vermietet oder verpachtet wird, ist nicht auf die Sicht des Pächters, sondern auf diejenige des Verpächters abzustellen.
Normenkette:
GewStG § 8 Nr. 7 Satz 2 ; GewStG § 8 Nr. 7 S. 2 ;
Tatbestand:
I.
Streitig ist die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Pachtzinsen.
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