Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Zwischen den Beteiligten ist die Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bei der Ermittlung des Gewerbeertrags für 2013 i.S.v. §
Die 2006 gegründete Klägerin ist eine Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalterin. Ihr Unternehmensgegenstand ist ausweislich des Handelsregisters gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22. August 2013 zur Änderung des Gesellschaftsvertrages "Konzeption und Organisation von Veranstaltungen jeder Art, insbesondere im Mode-, Lifestyle- und Kulturbereich sowie kreative Konzeptentwicklung und deren Umsetzung sowie artverwandte Tätigkeiten".
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