Hinzurechnung von Pachtzinsen für die Benutzung des Geschäftswerts
BFH, vom 27.02.1995 - Aktenzeichen I B 57/94
DRsp Nr. 1997/8418
Hinzurechnung von Pachtzinsen für die Benutzung des Geschäftswerts
Eine Hinzurechnung von Pachtzinsen für die Benutzung des Geschäftswerts nach § 8 Nr. 7 GewStG kommt nur in Betracht, wenn der Geschäftswert als Pachtgegenstand und Wirtschaftsgut im Sinne des Einkommensteuerrechts hinreichend konkretisiert worden ist. Dies erfordert im Falle eines einheitlich für mehrere Wirtschaftsgüter vereinbarten Pachtzinses, daß sich entweder bereits im Pachtvertrag der auf die Benutzung des Geschäftswerts entfallende Teil des Pachtzinses klar und eindeutig entnehmen läßt oder daß andere Umstände eine klare und eindeutige Aufteilung des Pachtzinses ermöglichen.
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