FG Berlin vom 13.02.2004
6 B 6314/03
Normen:
GewStG § 8 Nr. 5 § 36 Abs. 6 ;

Hinzurechnungen von Ausschüttungen verfassungsgemäß?

FG Berlin, vom 13.02.2004 - Aktenzeichen 6 B 6314/03

DRsp Nr. 2004/16752

Hinzurechnungen von Ausschüttungen verfassungsgemäß?

Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 i.V.m. § 36 Abs. 6 GewStG im Jahre 2001 auf Sachverhalte, die bereits vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift am 20.12.2001 verwirklicht worden waren, verfassungsgemäß ist.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 5 § 36 Abs. 6 ;

Für die Praxis:

Nach Überzeugung des FG kann eine unechte rückwirkende Gesetzesänderung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nur insoweit Bestand haben, als sie nicht in schützenswerte Vertrauenspositionen der Steuerbürger eingreift. Abzustellen sei daher nicht schematisch auf den durch das Gesetz fingierten Zeitpunkt der Steuerentstehung. Vielmehr kommt es darauf an, ob die Änderung abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte zu Lasten des Steuerbürgers anders beurteilt, ohne dass es hierfür eine Rechtfertigung gibt.