I.
Der Kläger war bis zum 22. Dezember 1991 zu 100 % an der W-Verlag AG, Schweiz (AG) beteiligt. Ab 23. Dezember 1991 wurde die Beteiligung von der Vermögensverwaltung GmbH (GmbH) übernommen. Gegenstand der AG nach Schweizer Recht ist die Entwicklung, Herausgabe und der Vertrieb von Fachliteratur. Die AG hielt ferner alle Anteile an der G. und N. AG (GNAG), Schweiz, ebenfalls eine AG nach Schweizer Recht, deren Gegenstand der Betrieb eines Zeitschriftenverlages, einer Annoncenverwaltung sowie die Übernahme von Werbeberatungsaufträgen ist.
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