Die Klägerin, eine inzwischen aufgelöste Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), wendet sich gegen die aufgrund einer Betriebsprüfung für die Jahre 2001 und 2002 erhobenen Umsatzsteuer- und Gewerbesteuernachforderungen. Streitig sind hierbei Grund und Höhe von Hinzuschätzungen.
Die Klägerin erwarb Anfang des Jahres 2000 den in C. belegenen ...-Grill "D.". Gesellschafter der Klägerin waren zu je 50 v.H. Herr E. A. und dessen Schwester, Frau F. B.. Frau B. schied zum 30.04.2002 aus der GbR aus und verzog nach Griechenland. Herr A. führt den Imbiss seitdem als Einzelunternehmer fort.
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