FG Münster - Urteil vom 17.01.2020
4 K 16/16 E,G,U,F
Normen:
AO § 162 Abs. 2 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1525

Hinzuschätzungen bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit im Anschluss an Außenprüfungen; Ablauf der Festsetzungsfrist; Schätzungsbefugnis wegen mangelhafter Kassenführung

FG Münster, Urteil vom 17.01.2020 - Aktenzeichen 4 K 16/16 E,G,U,F

DRsp Nr. 2020/3584

Hinzuschätzungen bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit im Anschluss an Außenprüfungen; Ablauf der Festsetzungsfrist; Schätzungsbefugnis wegen mangelhafter Kassenführung

Tenor

Die Bescheide über die Festsetzung von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer-Messbeträgen 2006 und 2007 vom 06.08.2015 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.12.2015 werden aufgehoben.

Die Bescheide über die Festsetzung von Einkommen- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer-Messbeträgen 2008 bis 2012 vom 06.08.2015, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2008 und den 31.12.2009 vom 17.08.2015, diese jeweils in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.12.2015, sowie die Bescheide über die Festsetzung von Einkommen- und Umsatzsteuer 2013 vom 08.06.2016 und des Gewerbesteuer-Messbetrags 2013 vom 14.06.2016, diese jeweils in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 07.09.2016 werden nach Maßgabe der Urteilsgründe abgeändert.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 2 S. 2; FGO § 96 Abs. 1 S. 1; AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1;

Tatbestand