FG Hamburg - Urteil vom 13.10.2020
2 K 218/18
Normen:
AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Hinzuschätzungen im Rahmen einer in den Betrieben durchgeführten Außenprüfung

FG Hamburg, Urteil vom 13.10.2020 - Aktenzeichen 2 K 218/18

DRsp Nr. 2022/8871

Hinzuschätzungen im Rahmen einer in den Betrieben durchgeführten Außenprüfung

1. Die Schätzung anhand der Richtsatzsammlung als externer Betriebsvergleich ist eine anerkannte Schätzungsmethode in Fällen, in denen ein interner Betriebsvergleich, etwa durch Nachkalkulation, mangels verlässlichen Zahlenmaterials nicht möglich ist.2. Die in der Literatur aufgeworfene Kritik an der Richtsatzsammlung greift vor dem Hintergrund nicht durch, dass die Richtsatzsammlung keinen normativen Charakter hat, sondern lediglich ein Hilfsmittel ist, das von den Finanzgerichten im Rahmen ihrer richterlichen Würdigung nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls angewandt wird.3. Gerade durch die große Spannbreite der Rohgewinnaufschlagsätze für Gastronomiebetriebe (im Streitjahr 2014 zwischen 186 % und 400 %) kommt der Berücksichtigung des Einzelfalls besondere Bedeutung zu, die die Kritik an der statistischen Erhebung der den Richtwerten zugrundeliegenden Daten zurücktreten lässt.

Normenkette:

AO § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen Hinzuschätzungen des Beklagten im Rahmen einer in den Betrieben des Klägers durchgeführten Außenprüfung.