OLG Dresden - Beschluss vom 16.08.2017
8 W 244/17
Normen:
AktG § 304;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, vom 09.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen O 2401/15

Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre anlässlich einer Verschmelzung

OLG Dresden, Beschluss vom 16.08.2017 - Aktenzeichen 8 W 244/17

DRsp Nr. 2019/1730

Höhe der angemessenen Abfindung der Aktien der außenstehenden Aktionäre anlässlich einer Verschmelzung

Bei der Ermittlung der Höhe der angemessenen Abfindung der außenstehenden Aktionäre ist auf den Börsenwert der Aktien abzustellen ausgehend von dem umsatzgewichteten Durchschnittskurs. Im Freihandel erzielte Preise sind dabei nicht einzubeziehen.

1. Die Beschwerden der Antragsteller zu 1) bis 3), 29), 33) und 38) gegen den Beschlusse des Landgerichts Leipzig vom 9.12.2016 - 1 HK O 2401/15 werden zurückgewiesen.

2. Die Antragsgegnerin trägt die im Beschwerdeverfahren entstandenen Gerichtskosten sowie Vergütung und Auslagen des gemeinsamen Vertreters der außenstehenden Aktionäre. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

3. Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 200.000 € festgesetzt.

Normenkette:

AktG § 304;

Gründe:

A.