Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 27. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. Juli 2020 über einen Betrag von jedenfalls 1.294,18 Euro brutto hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 73,11 Euro brutto zu zahlen.
2.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von insgesamt 2.851,29 Euro brutto zu zahlen.
3. 4. 5. II. III.
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