Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird auf die Anschlussberufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.08.2019 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei beginnend mit dem 01.07.2020 über den unstreitig mindestens zu zahlenden Betrag von 3.051,91 € brutto hinaus jeweils zum Ersten eines Monats einen Betrag in Höhe von 168,94 € brutto zu zahlen.
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