Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - der Kostenfestsetzungsbeschluss I. und II. Instanz des Landgerichts Neuruppin vom 11.05.2018 -
Die von dem Kläger gemäß § 104 ZPO an die Beklagten zu 1) bis 8) nach dem Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 10.11.2016 zu erstattenden Kosten der I. Instanz werden auf
2.053,35 €
(Zweitausenddreiundfünfzig und 35/100 EURO)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit dem 22.11.2016 festgesetzt sowie
die von dem Kläger gemäß § 104 ZPO an die Beklagten zu 1) bis 8) nach dem Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 02.05.2017 -
1.510,35 €
(Eintausendfünfhundertzehn und 35/100 EURO)
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB hieraus seit dem 29.05.2017 festgesetzt.
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