Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin wird der Beschluss des Landgerichts vom 25.11.2020 aufgehoben. Die Erinnerung des Pflichtverteidigers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts wird zurückgewiesen.
II.Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
I.
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