OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.09.2020
21 W 121/15
Normen:
AktG § 327a; AktG § 327b; SpruchG § 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 08.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 05 O 198/13

Höhe der Barabfindung der auszuschließenden MinderheitsaktionäreBerücksichtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung sowie der Besteuerung inflationsbedingter Wertsteigerungen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.09.2020 - Aktenzeichen 21 W 121/15

DRsp Nr. 2021/3247

Höhe der Barabfindung der auszuschließenden Minderheitsaktionäre Berücksichtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung sowie der Besteuerung inflationsbedingter Wertsteigerungen

1. Bei der Ertragswertermittlung im Rahmen einer gewinn- und ertragsorientierten Darstellung ist die Berücksichtigung einer wachstumsbedingten Thesaurierung in der ewigen Rente grundsätzlich sachgerecht. 2. Die Höhe der wachstumsbedingten Thesaurierung ist in der Regel anhand der Ableitung des konkreten Kapitalbedarfs, der durch das Wachstum in der ewigen Rente verursacht wird, zu ermitteln und kann nur in manchen Fällen anhand des Wertes von 1 % des bilanziellen Eigenkapitals näherungsweise geschätzt werden. Eine solche Schätzung ist nicht sachgerecht, sofern für bedeutende Bilanzpositionen grundsätzlich oder annahmegemäß kein Wachstum in Höhe der Wachstumsrate unterstellt werden kann. 3. Die Berücksichtigung der Besteuerung inflationsbedingter Wertsteigerungen im Rahmen der Ertragswertberechnung ist grundsätzlich sachgerecht.

Tenor

Die Beschwerde des gemeinsamen Vertreters wird verworfen.

Die Beschwerden der Antragsteller zu 32) und 33), zu 64) und 67), zu 16) und 77), zu 53), zu 80) und 81), zu 86), zu 87), sowie zu 90) und 91) werden zurückgewiesen.