Entscheidend ist, ob ein Kredit von Hause aus dazu dient, dem Betrieb langfristig Kapital zur Verfügung zu stellen. Ist dies - wie etwa bei der Finanzierung des Anlagevermögens - der Fall, sind Schwankungen in der Kredithöhe unbeachtlich. Eine derartige Schuld kann bei wechselndem Bestand nicht generell nur in Höhe eines Mindestbestands als Dauerschuld angesehen werden (vgl. auch BFH v. 8.2.1984, BStBl II, 379).
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