Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.12.2020 -
Auf die Erinnerung der Klägerin wird der Kostenansatz der Kostenbeamtin des Landgerichts Berlin vom 13.08./14.10.2020 (Kassenzeichen #; Sollstellung zum 19.10.2020) dahingehend abgeändert, dass die Verfahrensgebühr lediglich mit 1,0 in Ansatz zu bringen ist (Nr. 1210 und 1211 KV- GKG) und der Endbetrag 109.761,00 Euro (109.736,00 Euro + 25,00 Euro) lautet.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
A.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|