I. Die Beteiligten streiten darüber, welchem Steuersatz Beteiligungseinkünfte der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) unterliegen.
Die Klägerin, eine AG, war im Streitjahr (2001) Gesellschafterin der C-KG. Diese war wiederum an der D-GmbH beteiligt. Außerdem war die C-KG Gesellschafterin der A-KG, die ihrerseits Anteile an der M-GmbH hielt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|