Die Beschwerde gegen den die Erinnerung zurückweisenden Beschluss des Sozialgerichts Hildesheim vom 27. Dezember 2018 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung in einem Prozesskostenhilfeverfahren.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|