Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 14.04.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Höhe der Regelaltersrente des Klägers unter Berücksichtigung von Versicherungszeiten in der ehemaligen DDR.
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