Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 03. März 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 62.273,59 Euro brutto abzüglich erhaltener Leistungen der Arbeitsagentur und des Jobcenters D in Höhe von 7.765,20 Euro netto sowie der Firma L UG in Höhe von 5.219,64 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01. April 2015 zu zahlen.
2. II. III. IV.
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