LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.01.2020
7 Sa 258/19
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 25.06.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 841/18

Höhe der Vergütung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase der Altersteilzeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.01.2020 - Aktenzeichen 7 Sa 258/19

DRsp Nr. 2020/6843

Höhe der Vergütung eines Arbeitnehmers während der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Sieht der Altersteilzeitvertrag entsprechend getroffener Betriebsvereinbarungen die Zahlung einer variablen Vergütung zusätzlich zur monatlichen Teilzeitvergütung nur für die Arbeitsphase der Altersteilzeit vor und ist ausdrücklich vereinbart, dass in der Freistellungsphase kein Anspruch auf eine variable Vergütung besteht, so ist für einen Anspruch auf Zahlung der variablen Vergütung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit kein Raum.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 25. Juni 2019, Az.: 6 Ca 841/18, wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Berechnung und Zahlung der Vergütung während der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Die 1955 geborene Klägerin war seit dem 1. Oktober 1981 bei der Beklagten beschäftigt, zuletzt in deren Betriebsstätte in G.. Das Arbeitsverhältnis endete zum 31. Dezember 2018.

1. 2. 3. 1. 2. 3.