FG Saarland - Urteil vom 15.04.2010
1 K 1237/05
Normen:
BGB § 246; EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7; BewG 1991 § 12 Abs. 3; BGB § 246;

Höhe der Zinseinkünfte bei unverzinslich gestundeter Kaufpreisforderung mit Wertsicherungsklausel

FG Saarland, Urteil vom 15.04.2010 - Aktenzeichen 1 K 1237/05

DRsp Nr. 2010/11747

Höhe der Zinseinkünfte bei unverzinslich gestundeter Kaufpreisforderung mit Wertsicherungsklausel

1. Zahlungen im Rahmen eines von vornherein unverzinslich gestundeten Teils einer aufgrund unterschiedlicher Interessen ermittelten Kaufpreisforderung mit Wertsicherungsklausel, die ausschließlich im Hinblick auf die Geldentwertung geleistet werden, haben Zinscharakter und sind mit diesen wirtschaftlich gleichzusetzen. 2. Darüber hinaus ist nicht noch eine Abzinsung gem. § 12 Abs. 3 BewG vorzunehmen, um den gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil zu ermitteln.

1. Unter Änderung des Bescheides vom 4. Dezember 2003 in Form der Einspruchsentscheidung vom 18. Juli 2005 werden die gemeinschaftlich erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen 2000 ohne Ansatz von Zinsen i.H.v. 41.466 DM festgestellt. Dem Beklagten wird aufgegeben die jeweiligen Feststellungsbeträge neu zu berechnen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit leistet.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 246; EStG 1997 § 20 Abs. 1 Nr. 7; BewG 1991 § 12 Abs. 3; BGB § 246;

Tatbestand: