Der Antrag wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Antragstellerin erwarb von ihrer Organmutter, der DE AG (DE-AG), mit Vertrag vom 28. Dezember 1999 die Geschäftsanteile an der W GmbH (W GmbH) und der F GmbH (F GmbH) zum Preis von insgesamt DM 2 400 000. Die Kaufpreise waren zum 15. Januar 2000 fällig. Tatsächlich wurden sie jedoch erst in den Jahren 2006 und 2007 getilgt. Bis zum Jahre 2004 wurden sie nicht verzinst; ab 2005 hatte die Antragstellerin entsprechend der Konzernverzinsung 4 % Zinsen zu leisten.
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