Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Januar 2022 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg vom 26. November 2020 zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungs- und das Revisionsverfahren Kosten nicht zu erstatten.
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