Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2015 4 K 3636/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz. Er lebte mit seiner Ehefrau in der Schweiz. Zum Vermögen der Eheleute gehörten jeweils hälftige Miteigentumsanteile an vier Eigentumswohnungen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland).
Die Ehefrau des Klägers verstarb am 25. Juni 2012. Aufgrund des von der Erblasserin errichteten Testaments erhielt der Kläger die Miteigentumsanteile an den Eigentumswohnungen.
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