BFH - Urteil vom 12.09.2013
III R 60/11
Normen:
EStG § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 13.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 15 K 2520/10

Höhe des Kindergeldanspruchs eines EU-ausländischen Wanderarbeitnehmers

BFH, Urteil vom 12.09.2013 - Aktenzeichen III R 60/11

DRsp Nr. 2014/4802

Höhe des Kindergeldanspruchs eines EU-ausländischen Wanderarbeitnehmers

NV: Ist Deutschland nach den Bestimmungen der Art. 13 ff. der VO Nr. 1408/71 der nicht zuständige Mitgliedstaat und auch nicht der Wohnmitgliedstaat des betreffenden Kindes, dann ist die Konkurrenz zu Ansprüchen, die im zuständigen Mitgliedstaat bestehen, nach nationalem Recht zu lösen. Bei der Auslegung des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG sind die Anforderungen des Primärrechts der Union auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu beachten. Werden daher in einem solchen Fall in dem anderen Mitgliedstaat dem Kindergeld vergleichbare Leistungen gewährt, dann darf der Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG gemäß § 65 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 EStG nur in entsprechender Höhe gekürzt, jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden.