Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 05.07.2018 –
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.038,03 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2018 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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