Die Beschwerde des Klägers vom 2. September 2020 gegen die im Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14. Februar 2020 -
Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.188,60 EUR festgesetzt.
I.
Die Parteien stritten über Ansprüche des Klägers im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein von dem sog. "Abgasskandal" betroffenes Fahrzeug.
Der Kläger hat erstinstanzlich folgende Anträge gestellt:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 6.968,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 4 % seit dem 17.06.2013 bis zum Eintritt der Rechtshängigkeit sowie in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Hilfsweise:
2. 3.
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