Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 bis 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 28. Juli 2017 abgeändert:
Die Vergütung des Beteiligten zu 4 wird auf 5.662,50 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Nachdem die G. & S. GmbH wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden war, beantragten die Beteiligten zu 1 bis 3 als ehemalige Gesellschafter Bestellung eines Nachtragsliquidators, da noch Vermögen vorhanden sei, nämlich der im Grundbuch des Amtsgerichts Düsseldorf von ..... Blatt ..... eingetragene Grundbesitz.
Auf Antrag der Beteiligten zu 1 bis 3 bestellte das Registergericht mit Beschluss vom 28. Februar 2012 den Beteiligten zu 4 gem. § 273 Abs. 4 AktG zum Nachtragsliquidator zur Liquidation des og. Grundbesitzes.
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