Die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nordhausen vom 4. April 2016 wird zurückgewiesen.
Die aus der Staatskasse zu erstattende Rechtsanwaltsvergütung des Beschwerdeführers für das Verfahren S
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
I.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Rechtsanwaltsvergütung für ein beim Sozialgericht Nordhausen (SG) anhängig gewesenes Verfahren (S
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