LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 27.03.2019
L 3 KA 78/16
Normen:
NVV-Vereinbarung (2011) Teil B § 9; SGB V § 95 Abs. 9; SGB V § 95 Abs. 9a; Ärzte-ZV § 32b;
Vorinstanzen:
SG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen S 65 KA 532/12

Höhe eines vertragsärztlichen HonorarsAuslegung vertragsärztlicher VergütungsbestimmungenHalbtags angestellte Ärzte

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.03.2019 - Aktenzeichen L 3 KA 78/16

DRsp Nr. 2019/8476

Höhe eines vertragsärztlichen Honorars Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen Halbtags angestellte Ärzte

1. Vertragsärztliche Vergütungsbestimmungen sind eng am Wortlaut der jeweiligen vertraglichen Regelung auszulegen.2. Der Anwendungsbereich der Regelungen des Teil B § 9 NVV-Vereinbarung 2011 kann nicht durch Auslegung auf angestellte Ärzte ausgedehnt werden; angestellte Ärzte werden in der Norm überhaupt nicht erwähnt.3. Die Rechtsprechung des Senats im Fall eines angestellten Arztes in einer Berufsausübungsgemeinschaft zur entsprechenden Anwendbarkeit der inhaltsgleichen Vorgängerregelung in Teil B § 9 NVV-Vereinbarung 2010 in entsprechender Weise auch für halbtags angestellte Ärzte im Sinne von § 95 Abs. 9 und Abs. 9a SGB V i.V.m. § 32b Ärzte-ZV, wird aufgegeben.