LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 01.07.2020
L 9 KR 359/19
Normen:
SGB V § 236 Abs. 2 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 166 KR 469/18

Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen bei Zusammentreffen studentischer Pflichtversicherung mit dem Bezug von WaisengeldBaföG und Waisengeld oder Waisenrente als unterschiedliche Sachverhalte

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.07.2020 - Aktenzeichen L 9 KR 359/19

DRsp Nr. 2020/14203

Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen bei Zusammentreffen studentischer Pflichtversicherung mit dem Bezug von Waisengeld BaföG und Waisengeld oder Waisenrente als unterschiedliche Sachverhalte

BaföG und Waisengeld bzw. -rente entstammen völlig verschiedenen Regelungsbereichen und können deshalb beitragsrechtlich als unterschiedliche Sachverhalte angesehen werden.

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 11. September 2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 236 Abs. 2 S. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Höhe der Beiträge der Klägerin ab 1. August 2017 bei einem Zusammentreffen studentischer Pflichtversicherung mit dem Bezug von Waisengeld.