LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 06.10.2022
L 6 P 27/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Neubrandenburg, vom 07.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 P 52/16

Höhere Leistungen der gesetzlichen PflegeversicherungWesentliche Änderung der rechtlichen VerhältnisseVoraussetzungen eines höheren Pflegegrades

LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.10.2022 - Aktenzeichen L 6 P 27/18

DRsp Nr. 2022/15844

Höhere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung Wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse Voraussetzungen eines höheren Pflegegrades

1. Die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vom 21. Dezember 2015 zum 01. Januar 2017 bewirkte Änderung des materiellen Rechts kann im Einzelfall eine wesentliche Änderung der rechtlichen Verhältnisse im Sinne von § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X darstellen.2. Ein Zustand, der nach altem Recht nicht zu einer höheren Pflegestufe geführt hat, ist bei noch anhängigem Verfahren auch darauf zu prüfen ist, ob ab dem 01. Januar 2017 die Voraussetzungen eines höheren Pflegegrades erfüllt sind, als sich aus der alleinigen Anwendung von Überleitungsrecht ergibt.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden zu ¼ der Beklagten auferlegt

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um höhere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Zeitraum von Juni 2016 bis zum Tod des Ehemanns der Klägerin am 17. Februar 2017.