Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden zu ¼ der Beklagten auferlegt
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um höhere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Zeitraum von Juni 2016 bis zum Tod des Ehemanns der Klägerin am 17. Februar 2017.
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