FG Berlin - Urteil vom 08.05.2000
8 K 8059/97
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; KStG § 47 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 1306

Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung

FG Berlin, Urteil vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 8 K 8059/97

DRsp Nr. 2001/1416

Hörgeräteakustiker: Bildung einer Rückstellung

Ergibt sich aus den zwischen einem Hörgeräte-Akustiker und den Krankenkassen geschlossenen Verträgen, daß dieser zur Nachbetreuung hinsichtlich der verkauften Hörgeräte bereits im Jahr des Vertragsabschlusses verpflichtet ist, so besteht hinsichtlich des Nachbetreuungsaufwandes Passivierungspflicht.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1; KStG § 47 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, wegen Ausübung des Gewerbes eines Hörgeräte-Akustikers für damit zusammenhängende künftige "Nachbetreuungsleistungen" eine Rückstellung bilden zu dürfen.