BFH - Urteil vom 05.06.2002
I R 23/01
Normen:
EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ;

Hörgeräteakustiker; Rückstellungen für künftige kostenlose Nachbetreuung

BFH, Urteil vom 05.06.2002 - Aktenzeichen I R 23/01

DRsp Nr. 2002/13479

Hörgeräteakustiker; Rückstellungen für künftige kostenlose Nachbetreuung

1. Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten.2. Verpflichtet sich ein sog. Hörgeräteakustiker beim Verkauf von Hörhilfen über einen bestimmten Zeitraum zur kostenlosen Nachbetreuung des Gerätes und des Schwerhörigen, muss er für diese Verpflichtung eine Rückstellung bilden.3. Die Verpflichtung zur Nachbetreuung entsteht nicht erst mit dem Eintritt der Erforderlichkeit der jeweiligen Nachbetreuungsleistung und beinhaltet wesentliche Elemente einer Dienstleistung.

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1 S. 1 ; HGB § 249 Abs. 1 S. 1 ; KStG § 8 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt als GmbH ein Fachgeschäft für Hörgeräteakustik. Sie war Mitglied der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker, die mit den Bundesverbänden der Orts-, Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen Rahmenverträge über die Lieferung von Hörhilfen an Anspruchsberechtigte dieser Krankenkassen abgeschlossen hatte. Gegenstand der Verträge waren die Auswahl, Anpassung und Lieferung von Hörhilfen einschließlich der Nachbetreuung, die Erbringung von Reparaturen und sonstige Leistungen.