1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 28.3.2017 -
2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist ebenso wie das erstinstanzliche Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Gebührenstreitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.781 € festgesetzt.
A.
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