Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet; ein Verfahrensmangel gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegt nicht vor. Ausweislich des mittlerweile berichtigten Protokolls über die mündliche Verhandlung am .. Juni 2002 ist das angefochtene Urteil von denselben Richtern gefällt worden, die an der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung teilgenommen haben (§ 103 FGO).
Gefällt wird das Urteil durch Abstimmung und Beratung gemäß § 52 Abs. 1 FGO i.V.m. §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|