I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Einspruchsentscheidung sowie hilfsweise über die inhaltliche Richtigkeit der darin vorgenommenen Steuerfestsetzung.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine in Liquidation befindliche GmbH. Ihre Geschäftsanteile wurden in dem hier interessierenden Zeitraum --zumindest u.a.-- von den Eheleuten X gehalten. Im Jahr 1977 hat das Amtsgericht A einen Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Klägerin rechtskräftig abgelehnt.
Seit Mai 1974 hatte die Klägerin vor dem Landgericht A einen Rechtsstreit geführt, in dem sie von den Stadtwerken Z Schadensersatz verlangte. Den eingeklagten Anspruch trat sie im September 1974 an mehrere Gläubiger --u.a. Frau X-- ab. Der Rechtsstreit beim Landgericht A wurde im Jahr 1976 zu Gunsten der Klägerin entschieden; das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig.
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