In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig
FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 11 K 2484/04
DRsp Nr. 2009/20744
In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig
1. Wurde in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren gegen den Jahres-Umsatzsteuerbescheid u.a. festgestellt, dass die klagende OHG schon vor Beginn des Streitjahres nicht mehr bestanden habe und dass die von der Klägerin in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Streitjahr angemeldeten und versteuerten Umsätze einem anderen Unternehmen zuzurechnen seien, und hat das Finanzamt daraufhin den gegen die Klägerin erlassenen Jahres-Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr aufgehoben, obwohl die OHG im Streitjahr tatsächlich nicht vollbeendet war, so werden für den streitigen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuerzahlungen nicht wieder die Festsetzungen für die Voranmeldungszeiträume maßgeblich.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.