FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.03.2009
11 K 2484/04
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 218 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2; AO § 168 S. 1; BGB § 242;

In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2009 - Aktenzeichen 11 K 2484/04

DRsp Nr. 2009/20744

In Abrechnungsbescheid vorgenommene Umbuchung des durch Aufhebung des Jahres-Umsatzsteuerbescheids begründeten Erstattungsanspruchs auf das Steuerkonto eines anderen Unternehmens auch nicht unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rechtmäßig

1. Wurde in einem finanzgerichtlichen Klageverfahren gegen den Jahres-Umsatzsteuerbescheid u.a. festgestellt, dass die klagende OHG schon vor Beginn des Streitjahres nicht mehr bestanden habe und dass die von der Klägerin in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das Streitjahr angemeldeten und versteuerten Umsätze einem anderen Unternehmen zuzurechnen seien, und hat das Finanzamt daraufhin den gegen die Klägerin erlassenen Jahres-Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr aufgehoben, obwohl die OHG im Streitjahr tatsächlich nicht vollbeendet war, so werden für den streitigen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuerzahlungen nicht wieder die Festsetzungen für die Voranmeldungszeiträume maßgeblich.