Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Streitig ist, ob und inwieweit der Beklagte die Klägerin zu Recht als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden ihres Lebensgefährten in Anspruch genommen hat.
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