Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute, die mit Vertrag vom 23. März 1996 Teile eines ehemaliges Produktions- und Lagergebäude in C., A.str. 214 c, erworben haben. Im Jahr 1997 haben die Kläger ihren Anteil des Hauses umgebaut und es ab 1997 zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Insgesamt fielen Aufwendungen in Höhe von 367.531,09 DM an.
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