I. Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 23.5.2018 teilweise abgeändert: Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000,- € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, letztere zu vollziehen an den vertretungsberechtigten Geschäftsführern der Beklagten zu 1), es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen und/oder zu verbreiten und oder öffentlich zugänglich zu machen,
der Berufungskläger zu 2) habe die x...leiterin, Frau Wx., als "Messie" bezeichnet,
wenn dies jeweils geschieht wie in dem unter www.xy-Zeitung-online.de am 21.3.2018 veröffentlichten Artikel.
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