Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 7. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 10. Dezember 2021 aufgehoben, soweit die Berufung in Höhe von 24.380,70 € zuzüglich Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des erworbenen Fahrzeugs zurückgewiesen worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 25.000 € festgesetzt.
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