Inanspruchnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers für Kapitalertragsteuer aus verdeckten Gewinnausschüttungen; Kapitalertragsteuerbescheid vom 7. November 1997
FG Saarland, Urteil vom 20.08.2002 - Aktenzeichen 2 K 146/00 - Aktenzeichen 1 K 58/98 - Aktenzeichen 2 K 146/00
DRsp Nr. 2002/15516
Inanspruchnahme des Gesellschafter-Geschäftsführers für Kapitalertragsteuer aus verdeckten Gewinnausschüttungen; Kapitalertragsteuerbescheid vom 7. November 1997
Der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist durch Steuerbescheid für Kapitalertragsteuer aus ihm in Form von Umsatztantiemen zugeflossenen verdeckten Gewinnausschüttungen in Anspruch zu nehmen, wenn er in seiner Eigenschaft als gesetzlicher Vertreter der Gesellschaft den Steuerabzug von den Ausschüttungen nicht vorschriftsmäßig vorgenommen hat.1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.