FG Münster - Urteil vom 06.11.2002
8 K 6457/98 GrE
Normen:
AO (1977) § 44 ; AO (1977) § 5 ; GrEStG § 13 ; GrEStG § 13 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 258

Inanspruchnahme des Veräußerers für die vom Erwerber vertraglich übernommene Grunderwerbsteuerschuld

FG Münster, Urteil vom 06.11.2002 - Aktenzeichen 8 K 6457/98 GrE

DRsp Nr. 2003/639

Inanspruchnahme des Veräußerers für die vom Erwerber vertraglich übernommene Grunderwerbsteuerschuld

1. Hat sich der Grundstückserwerber vertraglich zur Übernahme der gemäß § 13 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 44 AO gesamtschuldnerisch geschuldeten Grunderwerbsteuer verpflichtet, hat das Finanzamt gemäß den Grundsätzen der Billigkeit und Zweckmäßigkeit zunächst diesen zur Grunderwerbsteuer heranzuziehen. 2. Die nach erfolgloser Heranziehung des Grundstückserwerbers erfolgende Inanspruchnahme der Grundstücksveräußerers ist eine Ermessensentscheidung, bei der das Ermessen regelmäßig auf Null reduziert ist, es sei denn, der Steueranspruch gegen den Grundstücksveräußerer ist verwirkt.